Beschreibung
Die Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts ist eine Thematik, die Wissenschaft und Praxis seit vielen Jahren begleitet und die durch die Corona-Pandemie erheblich an Schwung gewonnen hat. Die Vorteile digitaler Verfahren liegen auf der Hand. Nicht nur lassen sich Gerichtsverhandlungen mit Blick auf die Anforderungen des Gesundheitsschutzes sicherer durchführen als in Präsenz, auch sparen digitale Verfahren sehr viel Geld und Zeit – und sie können u.U. auch dazu beitragen, den Zugang zum Recht zu erleichtern.
Die Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts (Freitagskolloquien) wollen einen Beitrag zur laufenden Reformdiskussion leisten. Dabei werden wir nicht nur die nationale Perspektive einnehmen, sondern auch grenzüberschreitende Zivilverfahren betrachten.
Die Ergebnisse werden in einem open access erscheinenden Tagungsband festgehalten.
Veranstaltet werden die Kolloquien von Professor Dr. Philipp Reuß, Institut für Privat- und Prozeßrecht der Universität Göttingen in Zusammenarbeit mit RiAG Benedikt Windau (zpoblog.de).
Aktuelles Semesterprogramm

30. Juni 2023 17:00 - 19:30 Uhr
Rahmenbedingungen für eine (voll-)digitale Videoverhandlung
Dozenten:
Prof. Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt
Prof. Dr. Reinhard Greger, Univ.-Prof. i.R. Universität Erlangen-Nürnberg, Richter am BGH a.D.
Prof. Dr. Christian Wolf, Leibniz Universität Hannover
Kurzbeschreibung:
In unserem ersten Kolloquium im Sommersemester 2023 werden wir der Frage nachgehen, welche Rahmenbedingungen für eine (voll-)digitale Verhandlung im Zivilprozess erforderlich sind. In einem ersten Schritt wollen wir untersuchen, welche Anforderungen sich aus den Verfahrensgrundsätzen und dem Verfassungsrecht ergeben. Anhand der hier erarbeiteten Maßstäbe werden wir uns im zweiten Schritt mit den aktuellen Reformvorschlägen hinsichtlich der Videohandlung im Zivilprozess auseinandersetzen.

7. Juli 2023 17:00 - 19:30 Uhr
Möglichkeiten und Grenzen der Beweiserhebung in der (voll-)digitalen Videoverhandlung
Dozenten:
Prof. Dr. Simon J. Heetkamp, LL.M., Richter am Landgericht (derzeit beurlaubt), TH Köln
Dr. Klaus Harnack, Berater und Trainer für Verhandlungs-, Finanz- und Arbeitspsychologie
Prof. Dr. Stefan Huber, LL.M. (Köln/Paris), Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Kurzbeschreibung:
Im zweiten Kolloquium der Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts im Sommersemester 2023 beschäftigen wir uns mit den Möglichkeiten und Grenzen der Beweiserhebung in der (voll-)digitalen Verhandlung. Mithilfe eines interdisziplinären Ansatzes wollen wir untersuchen, welchen Einfluss der Einsatz von Videotechnik auf die Wahrnehmungsbedingungen in der Beweisaufnahme hat und welche Verfahrensgrundsätze hierdurch berührt werden könnten. Neben der Betrachtung der verschiedenen Dimensionen des Unmittelbarkeitprinzips und dem Recht auf freie Beweiswürdigung, sollen die geeigneten Fälle sowie die best practice einer Videobeweisaufnahme herausgearbeitet und ein Blick auf die Einsatzmöglichkeiten von VR-Technik im Rahmen der Beweisaufnahme geworfen werden.
Semesterprogramm als PDF

Sommersemester 2023
- Rahmenbedingungen für eine (voll-) digitale Videoverhandlung
- Möglichkeiten und Grenzen der Beweiserhebung in der (voll-) digitalen Videoverhandlung

Wintersemester 2022 / 2023
- Elektronisches Basisdokument
- KI bei der richterlichen Entscheidungsfindung
- Herausforderungen der Prozessrechtsdigitalisierung

Sommersemester 2022
- Warum Digitalisierung?
- Digitalisierungsaspekte der neuen EuBVO und EuZVO
- Neue Wege im Elektronischen Rechtsverkehr

Wintersemester 2021 / 2022
- Robo Judge
- Digitalisierung bei Massenverfahren
- Digitale Betreuten- und zu Betreuendenanhörung

Sommersemester 2021
- Digitale Verhandlung
- Digitalisierung des Internat. Zivilverfahrensrechts
- Beschleunigtes Online-Verfahren
- Elektronischer Rechtsverkehr und Bürgerzugang
Tagungsbände
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