Veranstaltungen

Übersicht über alle anstehenden oder geplanten Veranstaltungen

16. Januar 2025   17:00 - 19:30 Uhr

Künstliche Intelligenz und Digitalisierung des Zivilverfahrens

Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts

Dozenten:

Dr. Daniel Blankenburg, RiAG, z. Z. Wiss. Mitarbeiter am BGH

Prof. Dr. Christian Heinze, Universität Heidelberg

Prof. Dr. Markus Langer, Universität Freiburg

Kurzbeschreibung:

Das erste Kolloquium der Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts im Wintersemester 2024/2025 wird sich mit dem Thema „Künstliche Intelligenz und Digitalisierung des Zivilverfahrens“ beschäftigen. Anknüpfend an unser Kolloquium zum Thema „Robo Judge“ im Wintersemester 2021/2022 wollen wir die neuesten Entwicklungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Zivilprozess nachzeichnen und deren Auswirkungen aus juristischer und psychologischer Perspektive untersuchen.

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24. Januar 2025   17:00 - 19:30 Uhr

Elektronisches Basisdokument und digital aufbereiteter Parteivortrag

Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts

Dozenten:

Prof. Dr. Christoph Althammer, Universität Regensburg

Prof. Dr. Christian Wolff, Universität Regensburg

RA Dr. Christian Lemke, Bundesrechtsanwaltskammer

Kurzbeschreibung:

Am 24. Januar 2025 findet das zweite Kolloquium der Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts im Wintersemester 2024/2025 zu dem Thema „Elektronisches Basisdokument und digital aufbereiteter Parteivortrag“ statt.

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Elternschaftsvereinbarungen und IPR

Workshop IPR

Dozenten:

Prof. Dr. Jennifer Antomo, Hochschule Mainz

Kurzbeschreibung:

+++ VERSCHOBEN +++

Die Veranstaltung wurde auf das Sommersemester 2025 verschoben. Der genaue Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

 

Die Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts vom 16. Januar 2024 planen die Einführung sog. Elternschaftsvereinbarungen, in denen vor der Zeugung eines Kindes privatautonom bestimmt werden kann, wer neben der Geburtsmutter zweiter Elternteil des Kindes wird. Es stellt sich die Frage, ob man solche Vereinbarungen über Art. 19 Abs. 1 EGBGB angemessen anknüpfen kann oder ob es dafür einer Reform des internationalen Abstammungsrechts bedarf. In diesem Zusammenhang sollen auch die geplanten Vorschriften zum anwendbaren Recht im Kommissionsvorschlag für eine europäische Elternschaftsverordnung erörtert werden.

Hybrid
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